Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen (AGB) für Mein-Wunschwagen.de
§ 1. Anwendungsbereich
Diese Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen gelten für alle Fahrzeugvermittlungen auf Mein-Wunschwagen.de, nachfolgend „Mein-Wunschwagen“ genannt.
§ 2. Auftragserteilung und -abschluss
Der Auftraggeber beauftragt Mein-Wunschwagen, die Vermittlung eines Kaufvertrages zwischen Auftraggeber und einem geeigneten Lieferanten über ein näher spezifiziertes Fahrzeug zu unterstützen. Mein-Wunschwagen wird nicht Partei dieses Kaufvertrages.
Der Auftraggeber ist an den unterschriebenen Vermittlungsvertrag höchstens vier Wochen gebunden. Der Vermittlungsvertrag gilt als angenommen, wenn Mein-Wunschwagen die Annahme innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt.
Nach Zustandekommen des Vermittlungsvertrages leitet Mein-Wunschwagen den Auftrag an einen geeigneten Lieferanten weiter, der dem Auftraggeber ein Bestellformular oder eine Auftragsbestätigung über das gewünschte Fahrzeug zusendet.
Der Auftraggeber unterzeichnet diese Unterlagen und sendet sie an den Lieferanten zurück. Dadurch kommt unmittelbar zwischen Auftraggeber und Lieferant ein Kaufvertrag zustande.
Der unverbindliche Liefertermin ergibt sich aus der vom Lieferanten zugesandten Auftragsbestätigung.
Der Vermittlungsauftrag ist mit der Weiterleitung des unterschriebenen Vermittlungsvertrages an den Lieferanten erfüllt.
§ 3. Lieferbeschränkungen und -änderungen
Sollte das bestellte Fahrzeug oder ein vergleichbares Modell nicht verfügbar sein, oder die Produktion vom Hersteller eingestellt werden, kann Mein-Wunschwagen den Vermittlungsvertrag ablehnen oder sich vom Vertrag lösen. Mein-Wunschwagen informiert den Auftraggeber unverzüglich und bemüht sich um eine geeignete Alternative.
§ 4. Pflichten von Mein-Wunschwagen / Lieferant / Vertragshändler
Die Pflicht von Mein-Wunschwagen beschränkt sich auf die Vermittlung des Kaufvertrags. Es besteht keine Garantie für den Erfolg der Vermittlung.
Mein-Wunschwagen verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig und nachhaltig zu bearbeiten.
Der ausliefernde Vertragshändler ist für die fachkundige Beratung und Einweisung des Auftraggebers verantwortlich.
Ab Zusage des Lieferanten beginnt die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit.
Der Lieferant informiert den Auftraggeber unverzüglich, sobald das Fahrzeug zur Abholung bereitsteht.
Die Übergabe erfolgt bei einem Vertragshändler in Deutschland oder im Werk unter fachkundiger Anleitung.
§ 5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen verbindlichen Kaufvertrag mit dem benannten Lieferanten abzuschließen.
Der Auftraggeber schuldet Mein-Wunschwagen für die in diesem Vertrag genannten Leistungen keine Provision.
Dem unterschriebenen Vermittlungsvertrag ist eine Kopie des Personalausweises (beidseitig) beizufügen.
§ 6. Gewährleistung, Haftung
Rechte und Pflichten der Vertragspartner ergeben sich ausschließlich aus dem Vermittlungsvertrag.
Gewährleistungs- und Garantieansprüche bestehen ausschließlich gegenüber den Vertragshändlern in Deutschland.
Mein-Wunschwagen haftet nur für die vertraglich übernommenen Leistungen. Für Leistungsstörungen zwischen Auftraggeber und Lieferant ist Mein-Wunschwagen nicht verantwortlich. Bei fahrlässiger Pflichtverletzung haftet Mein-Wunschwagen nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
Technische Änderungen während der Lieferzeit, die die Fahrzeugqualität nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zu Nachbesserungsansprüchen gegenüber Mein-Wunschwagen.
§ 7. Quellenschutz
Der Auftraggeber wird keine geschäftlichen Kontakte zu Personen aufnehmen oder weitergeben, die ihm durch Mein-Wunschwagen bekannt wurden, ohne schriftliche Zustimmung.
Bei Verstoß verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung eines Schadensersatzes an Mein-Wunschwagen für jedes Fahrzeug, das unter Umgehung vermittelt wird.
§ 8. Händlerbestellungen und Provisionen
Fahrzeugbestellungen von gewerblichen Kunden werden zu den angegebenen Endpreisen durch Mein-Wunschwagen beim Lieferanten in Auftrag gegeben. Mein-Wunschwagen prüft die Richtigkeit nicht.
Prüfungen von Bestelllisten obliegen allein dem gewerblichen Kunden und dem Lieferanten. Mein-Wunschwagen haftet nicht für Fehlbestellungen.
Gewerbliche Kunden gewähren automatisch Quellenschutz zugunsten von Mein-Wunschwagen.
Provisionszahlungen erfolgen erst nach Eingang der Zahlungen durch den Lieferanten. Ein Anspruch auf vorzeitige Auszahlung besteht nicht.
Schadensersatzansprüche wegen Zahlungsverzuges oder Nichtleistung durch den Lieferanten sind direkt gegenüber dem Lieferanten geltend zu machen.
§ 9. Schriftform, Recht, Gerichtsstand
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand ist der Sitz von Mein-Wunschwagen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.