AGB
Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen (AGB) für Mein-Wunschwagen.de
§ 1. Anwendungsbereich
- Diese Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen gelten für alle Fahrzeugvermittlungen auf Mein-Wunschwagen.de, nachfolgend „Mein-Wunschwagen“ genannt.
§ 2. Auftragserteilung und -abschluss
- Der Auftraggeber beauftragt Mein-Wunschwagen, die Vermittlung eines Kaufvertrages zwischen Auftraggeber und einem geeigneten Lieferanten über ein näher spezifiziertes Fahrzeug zu unterstützen. Mein-Wunschwagen wird nicht Partei dieses Kaufvertrages.
- Der Auftraggeber ist an den unterschriebenen Vermittlungsvertrag höchstens vier Wochen gebunden. Der Vermittlungsvertrag gilt als angenommen, wenn Mein-Wunschwagen die Annahme innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt.
- Nach Zustandekommen des Vermittlungsvertrages leitet Mein-Wunschwagen den Auftrag an einen geeigneten Lieferanten weiter, der dem Auftraggeber ein Bestellformular oder eine Auftragsbestätigung über das gewünschte Fahrzeug zusendet.
- Der Auftraggeber unterzeichnet diese Unterlagen und sendet sie an den Lieferanten zurück. Dadurch kommt unmittelbar zwischen Auftraggeber und Lieferant ein Kaufvertrag zustande.
- Der unverbindliche Liefertermin ergibt sich aus der vom Lieferanten zugesandten Auftragsbestätigung.
- Der Vermittlungsauftrag ist mit der Weiterleitung des unterschriebenen Vermittlungsvertrages an den Lieferanten erfüllt.
§ 3. Lieferbeschränkungen und -änderungen
- Sollte das bestellte Fahrzeug oder ein vergleichbares Modell nicht verfügbar sein, oder die Produktion vom Hersteller eingestellt werden, kann Mein-Wunschwagen den Vermittlungsvertrag ablehnen oder sich vom Vertrag lösen. Mein-Wunschwagen informiert den Auftraggeber unverzüglich und bemüht sich um eine geeignete Alternative.
§ 4. Pflichten von Mein-Wunschwagen / Lieferant / Vertragshändler
- Die Pflicht von Mein-Wunschwagen beschränkt sich auf die Vermittlung des Kaufvertrags. Es besteht keine Garantie für den Erfolg der Vermittlung.
- Mein-Wunschwagen verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig und nachhaltig zu bearbeiten.
- Der ausliefernde Vertragshändler ist für die fachkundige Beratung und Einweisung des Auftraggebers verantwortlich.
- Ab Zusage des Lieferanten beginnt die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit.
- Der Lieferant informiert den Auftraggeber unverzüglich, sobald das Fahrzeug zur Abholung bereitsteht.
- Die Übergabe erfolgt bei einem Vertragshändler in Deutschland oder im Werk unter fachkundiger Anleitung.
§ 5. Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen verbindlichen Kaufvertrag mit dem benannten Lieferanten abzuschließen.
- Der Auftraggeber schuldet Mein-Wunschwagen für die in diesem Vertrag genannten Leistungen keine Provision.
- Dem unterschriebenen Vermittlungsvertrag ist eine Kopie des Personalausweises (beidseitig) beizufügen.
§ 6. Gewährleistung, Haftung
- Rechte und Pflichten der Vertragspartner ergeben sich ausschließlich aus dem Vermittlungsvertrag.
- Gewährleistungs- und Garantieansprüche bestehen ausschließlich gegenüber den Vertragshändlern in Deutschland.
- Mein-Wunschwagen haftet nur für die vertraglich übernommenen Leistungen. Für Leistungsstörungen zwischen Auftraggeber und Lieferant ist Mein-Wunschwagen nicht verantwortlich. Bei fahrlässiger Pflichtverletzung haftet Mein-Wunschwagen nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
- Technische Änderungen während der Lieferzeit, die die Fahrzeugqualität nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zu Nachbesserungsansprüchen gegenüber Mein-Wunschwagen.
§ 7. Quellenschutz
- Der Auftraggeber wird keine geschäftlichen Kontakte zu Personen aufnehmen oder weitergeben, die ihm durch Mein-Wunschwagen bekannt wurden, ohne schriftliche Zustimmung.
- Bei Verstoß verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung eines Schadensersatzes an Mein-Wunschwagen für jedes Fahrzeug, das unter Umgehung vermittelt wird.
§ 8. Händlerbestellungen und Provisionen
- Fahrzeugbestellungen von gewerblichen Kunden werden zu den angegebenen Endpreisen durch Mein-Wunschwagen beim Lieferanten in Auftrag gegeben. Mein-Wunschwagen prüft die Richtigkeit nicht.
- Prüfungen von Bestelllisten obliegen allein dem gewerblichen Kunden und dem Lieferanten. Mein-Wunschwagen haftet nicht für Fehlbestellungen.
- Gewerbliche Kunden gewähren automatisch Quellenschutz zugunsten von Mein-Wunschwagen.
- Provisionszahlungen erfolgen erst nach Eingang der Zahlungen durch den Lieferanten. Ein Anspruch auf vorzeitige Auszahlung besteht nicht.
- Schadensersatzansprüche wegen Zahlungsverzuges oder Nichtleistung durch den Lieferanten sind direkt gegenüber dem Lieferanten geltend zu machen.
§ 9. Schriftform, Recht, Gerichtsstand
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand ist der Sitz von Mein-Wunschwagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
